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Schweiz · Krankenkasse

Zahlt die Krankenkasse in der Schweiz Hypnose?

Die Grundversicherung meist nicht, die Zusatzversicherung oft teilweise. Worauf es bei ASCA und EMR ankommt und was man vor dem ersten Termin klären sollte.

Stand: Redaktioneller Beitrag · quellenbasiert Redaktionell geprüft
Grundversicherungmeist kein Anspruch
Zusatzversicherungoft teilweise
ASCA / EMRRegistrierung meist Pflicht
seit Juli 2022Anordnungsmodell Psychotherapie

Die kurze Antwort

Die Grundversicherung übernimmt Hypnosetherapie in der Schweiz in der Regel nicht. Sie steht nicht im Leistungskatalog, Ausnahmen sind selten. Anders sieht es bei der Zusatzversicherung für Komplementärmedizin aus: Viele Krankenkassen beteiligen sich dort an den Kosten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundversicherung: meist kein Anspruch

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt nur Leistungen, die im Gesetz und in den Verordnungen vorgesehen sind. Hypnosetherapie als eigenständige Methode gehört nicht dazu. Einzelne Versicherer übernehmen sie freiwillig in Ausnahmefällen, meist nur mit ärztlicher Verordnung und einer Begründung, warum sie im konkreten Fall notwendig ist.

Etwas anderes ist die psychologische Psychotherapie: Seit Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf ärztliche Anordnung über die Grundversicherung abrechnen. Ob darin hypnotherapeutische Elemente vorkommen, hängt von der Therapeutin oder dem Therapeuten ab.

Zusatzversicherung: oft ein Teil

Die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin beteiligt sich je nach Kasse und Produkt an Methoden, die über die Grundversicherung hinausgehen. Üblich sind drei Bedingungen:

  • Die Therapeutin oder der Therapeut ist bei einer Registrierungsstelle wie der Stiftung ASCA oder dem Erfahrungsmedizinischen Register EMR eingetragen.
  • Die Methode ist bei dieser Stelle und bei der eigenen Kasse anerkannt.
  • Die jährliche Obergrenze und der Selbstbehalt der Police sind noch nicht ausgeschöpft.

Deshalb lohnt sich vor dem ersten Termin eine kurze Anfrage bei der eigenen Krankenkasse, am besten mit dem Namen der Therapeutin oder des Therapeuten.

Diese Fragen an die Krankenkasse stellen

  • Ist Hypnosetherapie in meiner Zusatzversicherung für Komplementärmedizin enthalten?
  • Welchen Anteil übernimmt die Kasse, und bis zu welchem Betrag pro Jahr?
  • Muss die Therapeutin oder der Therapeut bei ASCA oder beim EMR registriert sein, und für welche Methode?
  • Braucht es eine ärztliche Verordnung oder eine Kostengutsprache vor Beginn?

Die Antworten schriftlich festzuhalten, erspart später Diskussionen bei der Abrechnung.

Und Audio-Hypnose?

Audioprogramme zum Anhören werden von Krankenkassen nicht erstattet, weder in der Grund- noch in der Zusatzversicherung. Sie ersetzen auch keine Therapie. Ihr Vorteil liegt woanders: Man kann sie ohne Wartezeit, ohne Termin und beliebig oft anhören. Viele nutzen sie, um Entspannung zu üben, begleitend zu einer Behandlung oder in der Zeit, bis ein Therapieplatz frei wird.

Wann eine ärztliche Abklärung vorgeht

Bei anhaltenden Ängsten, Niedergeschlagenheit, Schlafproblemen oder körperlichen Beschwerden ist der erste Schritt die Hausärztin oder der Hausarzt. Dort lässt sich klären, welche Behandlung sinnvoll ist und welche Leistungen die Grundversicherung übernimmt. In einer akuten Krise hilft die Dargebotene Hand rund um die Uhr unter 143, Jugendliche erreichen Pro Juventute unter 147.

Entspannung üben, ohne Wartezeit und Termin

Alle Audio-Hypnose-Programme des Unibee Instituts im Jahresabo, zum Anhören zu Hause, begleitend und nicht als Ersatz für eine Therapie. Konzipiert von Ingo Michael Simon, mit Praxiserfahrung im Saarland und in der Schweiz.

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Häufige Fragen

Bezahlt die Grundversicherung Hypnose in der Schweiz?

In der Regel nicht. Hypnosetherapie steht nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung. Einzelne Versicherer übernehmen sie freiwillig in Ausnahmefällen, meist mit ärztlicher Verordnung.

Was brauche ich für die Zusatzversicherung?

Meist eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin und eine Therapeutin oder einen Therapeuten, die bei ASCA oder EMR registriert sind. Die Details unterscheiden sich je nach Kasse, deshalb vorher nachfragen.

Wird Audio-Hypnose von der Krankenkasse erstattet?

Nein. Audioprogramme werden weder von der Grund- noch von der Zusatzversicherung übernommen. Sie ersetzen auch keine Therapie, können sie aber als Entspannungsübung begleiten.

Was ist das Anordnungsmodell?

Seit Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf ärztliche Anordnung über die Grundversicherung abrechnen. Das hat den Zugang zu Psychotherapie in der Schweiz erweitert.

Unibee-Redaktion

Redaktioneller Beitrag auf Basis veröffentlichter Fachliteratur (siehe Quellen). Die genannten Audio-Hypnose-Programme sind methodisch konzipiert von Ingo Michael Simon, Diplom-Pädagoge (univ.), Heilpraktiker für Psychotherapie, Hypnosetherapeut, über 30 Jahre Praxiserfahrung.

Quellen (Auswahl)

  • versicherung-schweiz.ch: Hypnosetherapie: Welche Kosten erstattet die Krankenkasse?
  • KPT: Komplementärmedizin: Was bezahlt die Krankenkasse?
  • Bundesamt für Gesundheit: Neuregelung der psychologischen Psychotherapie (Anordnungsmodell) ab 1. Juli 2022

Medizinischer Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Beratung. Bei anhaltendem Leidensdruck oder in einer Krise wende dich an eine Fachperson oder die Telefonseelsorge (0800 111 0 111).

Ingo Simon
Ingo Simon
Diplom-Pädagoge univ. · Heilpraktiker für Psychotherapie · 30 Jahre Erfahrung
Ingo Simon ist Gründer des Unibee Instituts und Autor von 349 Fachbüchern. Er ist mit eigener Praxis im Saarland und in der Schweiz tätig, seine Audio-Hypnose-Programme sind im gesamten deutschsprachigen Raum erhältlich. Alle Audio-Hypnosen werden von ihm persönlich entwickelt und von einem professionellen deutschen Sprecher eingesprochen.
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