Angst, sich bei der Arbeit krank zu melden: Was gilt und was hilft
Viele gehen lieber krank zur Arbeit, als sich krankzumelden. Rechtlich ist die Krankmeldung in Deutschland aber eine Mitteilung, keine Bitte, und eine Diagnose muss niemand nennen.
Die kurze Antwort
Viele gehen lieber krank zur Arbeit, als sich krankzumelden, aus Sorge vor Ärger, vor Mehrarbeit für das Team oder davor, als wenig belastbar zu gelten. In Deutschland ist die Krankmeldung rechtlich aber keine Bitte, sondern eine Mitteilung: Wer arbeitsunfähig ist, sagt das dem Arbeitgeber unverzüglich. Eine Diagnose gehört nicht dazu.
Was das Gesetz sagt
Nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Beschäftigte die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert sie länger als drei Kalendertage, muss sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt sein, der Arbeitgeber darf das auch früher verlangen. Bei gesetzlich Versicherten ruft der Arbeitgeber die Meldung elektronisch bei der Krankenkasse ab. Sie enthält laut § 109 SGB IV unter anderem Name, Beginn, Ende und das Datum der Feststellung, aber keine Diagnose. Nach § 3 wird das Gehalt bei unverschuldeter Krankheit bis zu sechs Wochen weitergezahlt, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen besteht. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln.
Warum die Angst so stark sein kann
Krank zu arbeiten nennen Fachleute Präsentismus. Miraglia und Johns (2016) werteten 109 Stichproben mit fast 176.000 Menschen aus. Krank zur Arbeit gingen Menschen besonders bei strengen Fehlzeitenregeln, Sorge um den Arbeitsplatz, hohem Druck und wenig Unterstützung, aber auch dann, wenn sie sich ihrer Arbeit stark verbunden fühlten. Die Angst ist also oft eine Reaktion auf echte Bedingungen und nicht bloß Einbildung.
Schritt für Schritt
- Kurz und sachlich melden: Etwa „Ich bin krank und kann heute nicht arbeiten, voraussichtlich bis Mittwoch. Ich melde mich, wenn sich etwas ändert.“ Mehr Erklärung ist nicht nötig.
- Den Weg vorher kennen: An gesunden Tagen nachsehen, wie und bei wem die Krankmeldung erfolgen soll, etwa im Arbeitsvertrag oder Intranet. Das nimmt am kranken Morgen viel Druck.
- Die Übergabe begrenzen: Ein oder zwei wichtige Hinweise zu dringenden Aufgaben genügen. Aus dem Bett weiterzuarbeiten gehört nicht dazu.
- Schuldgefühle einordnen: Eine Vertretung zu organisieren ist Aufgabe der Leitung, nicht der kranken Person. Wem Grenzen grundsätzlich schwerfallen, hilft Schuldgefühle beim Nein-Sagen.
- Den eigenen Maßstab prüfen: Fragen, was man einer Kollegin mit denselben Beschwerden raten würde. Meist fällt die Antwort deutlich milder aus.
Wann mehr dahintersteckt
Ist nicht nur die Krankmeldung, sondern der ganze Arbeitsplatz mit Angst verbunden, passt Angst, morgens zur Arbeit zu gehen. Folgen auf Krankmeldungen Druck oder Benachteiligung, beraten Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer sich über Wochen erschöpft fühlt, sollte das ärztlich abklären lassen.
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Häufige Fragen
Muss ich bei der Krankmeldung sagen, was ich habe?
Nein. Mitzuteilen sind laut Entgeltfortzahlungsgesetz die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer. Auch die elektronische Meldung, die der Arbeitgeber bei der Krankenkasse abruft, enthält keine Diagnose.
Ab dem wievielten Tag brauche ich eine Krankschreibung?
Nach dem Gesetz ist eine ärztliche Feststellung nötig, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, und zwar spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Der Arbeitgeber darf sie aber schon ab dem ersten Tag verlangen. Ob das so geregelt ist, steht oft im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Ich habe Angst, mich in der Probezeit krank zu melden: Was gilt?
Die Pflicht, sich unverzüglich krankzumelden, gilt auch in der Probezeit. Während einer vereinbarten Probezeit kann laut BGB mit zwei Wochen Frist gekündigt werden, und Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht erst nach vier Wochen Beschäftigung. Bei konkreten Sorgen helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung weiter.
Ich fühle mich schuldig, weil Kolleginnen und Kollegen meine Arbeit übernehmen müssen: Ist das berechtigt?
Das Gefühl ist verständlich, die Verantwortung für eine Vertretung liegt aber bei der Organisation. Wer krank arbeitet, kann bei einem Infekt zudem andere anstecken. Hilfreicher als Schuldgefühle ist eine kurze, klare Übergabe der dringendsten Punkte.
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Quellen (Auswahl)
- Entgeltfortzahlungsgesetz: § 5 Anzeige- und Nachweispflichten und § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Quelle lesen →
- Sozialgesetzbuch IV: § 109 Meldungen der Krankenkassen über Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten an den Arbeitgeber Quelle lesen →
- Miraglia & Johns (2016): Going to work ill: a meta-analysis of the correlates of presenteeism and a dual-path model, Journal of Occupational Health Psychology 21(3) Quelle lesen →
- Johns (2010): Presenteeism in the workplace: a review and research agenda, Journal of Organizational Behavior 31(4) Quelle lesen →
Medizinischer Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Beratung. Bei anhaltendem Leidensdruck oder in einer Krise wende dich an eine Fachperson oder die Telefonseelsorge (0800 111 0 111).