Nach dem Burnout zurück in den Job: Wie gelingt es?
Der Wiedereinstieg gelingt am ehesten schrittweise, gut vorbereitet und mit veränderten Bedingungen. In Deutschland gibt es dafür mit der stufenweisen Wiedereingliederung ein eigenes Verfahren.
Schrittweise statt von null auf hundert
Der Weg zurück in den Job gelingt nach einem Burnout am ehesten schrittweise: mit wenigen Stunden beginnen, die Belastung langsam steigern und die Bedingungen verändern, die zur Erschöpfung beigetragen haben. Wer nach langer Krankschreibung sofort wieder voll einsteigt, riskiert, in alte Muster zu rutschen. Hilfreich ist, den Wiedereinstieg rechtzeitig mit der behandelnden Ärztin, dem Arzt oder der Therapeutin vorzubereiten, statt ihn erst am letzten Tag der Krankschreibung zu planen. Wie lange die Erholung selbst dauert, ist sehr unterschiedlich und im Beitrag Wie lange dauert ein Burnout? beschrieben.
Die stufenweise Wiedereingliederung
In Deutschland ist dafür die stufenweise Wiedereingliederung vorgesehen, oft „Hamburger Modell“ genannt. Grundlage sind § 74 SGB V und § 44 SGB IX. Die Ärztin oder der Arzt erstellt einen Stufenplan, zum Beispiel mit wenigen Stunden täglich, die über Wochen gesteigert werden. Ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit soll regelmäßig geprüft werden, ob ein solcher Plan infrage kommt.
Während der Wiedereingliederung gilt man weiter als arbeitsunfähig und erhält in der Regel Krankengeld oder Übergangsgeld. Die Teilnahme ist freiwillig, und auch der Arbeitgeber muss in der Regel zustimmen. Läuft es nicht gut, lässt sich der Plan anpassen oder abbrechen.
Das Gespräch mit dem Arbeitgeber
Wer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, dem muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Für Beschäftigte ist das BEM freiwillig. Es bietet die Chance, über Aufgaben, Arbeitszeit, Zuständigkeiten und Überstunden zu sprechen. Die Diagnose muss dabei niemand offenlegen.
In der Schweiz
Ein gesetzlich gleich geregeltes Modell gibt es dort nicht. Üblich ist eine ärztlich bescheinigte Teilarbeitsfähigkeit, etwa zu 50 Prozent, die schrittweise erhöht wird. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann die Invalidenversicherung mit Früherfassung und Frühintervention helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten.
Was vor einem Rückfall schützt
- Warnzeichen kennen: die ersten Anzeichen bewusst im Blick behalten, statt sie wieder zu übergehen
- Grenzen festlegen: Erreichbarkeit nach Feierabend, feste Pausen, realistische Ziele
- nicht allein planen: Therapie oder hausärztliche Begleitung in den ersten Monaten fortführen
- Rückkehr vorbereiten: vorher überlegen, was Kolleginnen und Kollegen erfahren sollen, und eine kurze Antwort parat haben
- Erholung einplanen: Schlaf, Bewegung und freie Zeit wie feste Termine behandeln
Mehr als Erschöpfung?
Die ICD-11 beschreibt Burnout als berufsbezogenes Phänomen, nicht als eigenständige Krankheit. Dahinter kann sich auch eine Depression oder Angststörung verbergen, die gezielt behandelt werden sollte. Entspannungsverfahren wie Hypnose können helfen, die Grundanspannung im Arbeitsalltag zu senken, begleitend und nicht als Ersatz für eine Behandlung.
Das Audio-Hypnose-Programm bei Burnout unterstützt dabei, abzuschalten und Erholung bewusst einzuüben, begleitend zur ärztlichen oder psychotherapeutischen Betreuung beim Wiedereinstieg. Konzipiert von Ingo Michael Simon.
Programm bei Burnout → Alle Programme im Jahresabo →Häufige Fragen
Wie lange dauert eine stufenweise Wiedereingliederung?
Das hängt vom Stufenplan ab, den Ärztin oder Arzt gemeinsam mit den Beschäftigten erstellen. Üblich sind einige Wochen bis wenige Monate. Ist die Belastung zu hoch oder zu niedrig, kann der Plan angepasst werden.
Gibt es während der Wiedereingliederung Gehalt?
In der Regel nicht, denn man gilt weiter als arbeitsunfähig. Stattdessen zahlt meist die Krankenkasse Krankengeld oder die Rentenversicherung Übergangsgeld. Manche Arbeitgeber zahlen freiwillig etwas dazu.
Muss der Arbeitgeber erfahren, dass es ein Burnout war?
Nein. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber enthält keine Diagnose, und auch im BEM entscheiden Beschäftigte selbst, was sie offenlegen. Manchmal hilft Offenheit aber, passende Veränderungen zu vereinbaren.
Woran zeigt sich, dass der Wiedereinstieg zu schnell geht?
Warnzeichen sind zurückkehrende Schlafprobleme, anhaltende Erschöpfung nach normalen Arbeitstagen, Gereiztheit oder das Gefühl, nur noch zu funktionieren. Dann sollte der Stufenplan mit der Ärztin oder dem Arzt überprüft werden.
Verwandte Themen
Quellen (Auswahl)
- § 74 SGB V: Stufenweise Wiedereingliederung
- § 44 und § 167 Abs. 2 SGB IX: Stufenweise Wiedereingliederung, Betriebliches Eingliederungsmanagement
- WHO: ICD-11, QD85 Burnout
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Invalidenversicherung: Früherfassung und Frühintervention
Medizinischer Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Beratung. Bei anhaltendem Leidensdruck oder in einer Krise wende dich an eine Fachperson oder die Telefonseelsorge (0800 111 0 111).